Die Ausbildung und Lebensphasen eines Assistenzhundes Ein Überblick nach der Assistenzhundestudie der Bundesregierung von Luca Barrett ...
Ein Überblick nach der Assistenzhundestudie der Bundesregierung
von Luca Barrett
Assistenzhunde begleiten ihre Halterinnen und Halter oft über viele Jahre hinweg. Sie übernehmen lebenswichtige Aufgaben, fördern Selbstständigkeit und Teilhabe. Damit ein Hund diese verantwortungsvolle Rolle übernehmen darf, durchläuft er mehrere klar definierte Ausbildungs- und Lebensphasen.
Die Assistenzhundestudie der Bundesregierung (Evaluation nach § 12k BGG) beschreibt diese Phasen auf Seite 50 detailliert und ordnet sie rechtlich ein. Der folgende Artikel erklärt dieses Modell verständlich und praxisnah.
Ein rechtlich geregelter Weg
Die Ausbildung eines Assistenzhundes ist kein privater Trainingsprozess, sondern eingebettet in gesetzliche Regelungen, insbesondere:
· das Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)
· die Assistenzhundeverordnung (AHundV)
Ziel dieser Regelungen ist es, Qualität, Tierschutz und Eignung sowohl des Hundes als auch der ausbildenden Stellen sicherzustellen. Entsprechend wird der gesamte Lebensweg eines Assistenzhundes in einzelne Phasen gegliedert.
1. Sondierungsphase
Am Anfang steht die Sondierungsphase. Hier wird geprüft, ob ein Assistenzhund für die jeweilige Person sinnvoll und geeignet ist. Dies ist geregelt durch die Beratung und Feststellung der konkret-individuellen Eignung.
Dabei geht es unter anderem um:
· den individuellen Unterstützungsbedarf der antragstellenden Person
· die Art der Behinderung
· die Lebensumstände (Wohnsituation, Alltag, Umfeld)
Diese Phase dient auch der Beratung und soll verhindern, dass Hunde angeschafft werden, ohne dass ein tatsächlicher Bedarf oder eine realistische Nutzungsmöglichkeit besteht.
2. Anschaffungsphase – der Hund kommt ins Leben
In der Anschaffungsphase wird der zukünftige Assistenzhund ausgewählt und angeschafft.
Bereits hier spielen Kriterien wie Gesundheit, Wesen und grundsätzliche Eignung eine große Rolle.
3. Eignungsphase
In der Eignungsphase wird überprüft, ob der Hund die Voraussetzungen für eine Assistenzhundeausbildung erfüllt.
Dazu gehören Vorschriften zur Grundausbildung und Sozialisierung, die Eignungsfeststellung vor Beginn der Spezialisierung (zum Beispiel durch den 12-Monats-Wesenstest und durch die Gesundheitsuntersuchung).
Erst wenn diese Phase erfolgreich abgeschlossen ist, kann der Hund offiziell in die Spezialisierung mit den Assistenzhundeaufgaben übergehen.
4. Ausbildungsphase der Spezialisierung als Assistenzhund
Die Ausbildungsphase ist der Kern der Assistenzhundeentwicklung. Hier erlernt der Hund die spezialisierten Hilfeleistungen, angepasst an die Bedürfnisse seines Menschen.
Die Studie betont, dass Inhalte, Ziele und Dauer der Spezialisierungsausbildung klar geregelt sind.
5. Anerkennungsphase
Nach erfolgreicher Ausbildung folgt die Anerkennungsphase.
Der Hund wird durch eine anerkannte Prüfung offiziell als Assistenzhund anerkannt.
Dazu gehören:
· eine praktische Prüfung des Teams
· eine Theorieprüfung des Halters
· eine zeitlich begrenzte Zertifizierung als Assistenzhund (bis zum 10. Lebensjahr mit der Möglichkeit der Verlängerung)
· eine offizielle Kennzeichnung
Erst ab diesem Zeitpunkt gelten die gesetzlichen Zutrittsrechte, etwa zu öffentlichen Gebäuden oder Verkehrsmitteln.
6. Arbeitsphase
In der Arbeitsphase ist der Assistenzhund aktiv im Alltag seines Menschen im Dienst.
Diese Phase kann viele Jahre dauern.
Geregelt sind:
· Zutrittsrechte in der Öffentlichkeit
· jährliche tierärztliche Untersuchungen
· Verlängerungen der Zertifizierung
Ziel ist es, sowohl die Leistungsfähigkeit des Hundes als auch sein Wohlergehen langfristig zu sichern.
7. Rentenphase
Früher oder später endet jede Assistenzhundekarriere, spätestens jedoch im Alter von 12 Jahren. In der Rentenphase darf der Hund normalerweise weiter bei seinem Halter leben und einfach in Ruhe alt werden, ohne aktiv zu arbeiten. Während der Rentenphase ist der Hund nicht mehr im Dienst und hat auch keine Zutrittsrechte mehr etwa in Supermärkte oder zu Ärzten des Halters.
Die Studie macht deutlich: Der Ruhestand ist ein wichtiger Bestandteil des Gesamtkonzepts und dient dem Tierschutz und der Fürsorge gegenüber dem Hund.
Übrigens, nicht alle Hunde gehen erst mit 11 oder 12 Jahren in Rente. Einige Assistenzhunde werden schon früher, manchmal bereits mit fünf oder sieben Jahren aus dem Dienst genommen, etwa wenn sich die gesundheitliche Situation des Hundes ändert oder der weitere aktive Dienst zu viel Stress bedeuten würde.

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