Kabinett hat heute die Änderung des BGG beschlossen von Luca Barrett Heute, am 11. Februar 2026, hat das deutsche Bundeskabinett den Gesetz...
von Luca Barrett
Heute, am 11. Februar 2026, hat das deutsche Bundeskabinett den Gesetzentwurf zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) offiziell verabschiedet und damit den parlamentarischen Weg frei gemacht. Dieses Reformvorhaben ist ein zentraler Schritt, bisher ungeklärte Bereiche wie eine Übergangsregelung für die Prüfung und Zertifizierung von Assistenzhunden rechtlich anzugehen.
In der überarbeiteten Fassung des Gesetzes zielt die Bundesregierung darauf ab, die Barrierefreiheit sowohl im öffentlichen Bereich als auch gegenüber Unternehmen stärker zu verankern. Wesentliche Neuerungen sind unter anderem ergänzende Regelungen zu barrierefreien Bundesbauten, digitale Barrierefreiheit, ein Bundeskompetenzzentrum für Leichte Sprache und Gebärdensprache und Übergangsregelungen zur Assistenzhunde Zertifizierung.
Offizielles Zitat zur Assistenzhunde-Regelung
Das Online-Nachrichtenmagazin EU-Schwerbehinderung hat einen Kommentar zur Änderung des BGG veröffentlicht von Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen:
„Auch die vorgesehenen Bestimmungen für die Zertifizierung von Assistenzhunden schließen endlich eine Gesetzeslücke, auf die Betroffene seit 2024 hingewiesen haben. Denn seitdem konnten sie ihre Assistenzhunde, die unter hohen Kosten ausgebildet wurden, nicht zertifizieren und anerkennen lassen. Ihre Zutrittsrechte z. B. in Geschäfte oder den Bahnverkehr konnten sie damit nicht wahrnehmen.“
Mit der heutigen Verabschiedung im Kabinett ist nun der nächste Schritt geschafft, damit Assistenzhunde-Teams bald wieder anerkannte Team-Prüfungen absolvieren können und nach abgeschlossener Ausbildung zertifiziert und anerkannt werden können.
Zeitplan: Vom Kabinett bis zur Inkraftsetzung
Damit du weißt, welche Schritte jetzt folgen und wie lange es vermutlich dauern wird, bis Assistenzhunde-Teams wieder Prüfungen laufen können, hier eine übersichtliche Zeitachse:
1. Kabinettsbeschluss: 11. Februar 2026 (heute)
Das Kabinett hat den Reformentwurf beschlossen und an den Bundestag weitergeleitet. Damit ist offiziell der parlamentarische Prozess gestartet.
2. Drucksache im Bundestag: ca. Mitte bis Ende Februar 2026
Was passiert?
Der Entwurf wird als Bundestagsdrucksache veröffentlicht, inklusive offizieller Bezeichnung und Drucksachennummer. Die Drucksache ist der erste Schritt, damit die Abgeordneten offiziell über den Entwurf informiert sind und er in den Bundestag eingebracht wird.
Dauer
typisch 1 – 3 Wochen nach dem Kabinettsbeschluss.
3. Erste Lesung im Bundestag: März bis April 2026
Was passiert?
Die erste Beratung des Gesetzes im Bundestag findet statt. Die Abgeordneten diskutieren das grobe Ziel und verweisen den Entwurf in die zuständigen Ausschüsse. Danach beginnt die detaillierte parlamentarische Prüfung.
Dauer nach der Drucksache
gewöhnlich 2 – 6 Wochen.
4. Ausschussphase: Frühjahr bis Frühsommer 2026
Was passiert?
Der Gesetzentwurf wird in den federführenden Ausschüssen beraten, typischerweise im Ausschuss für Arbeit und Soziales und ggf. im Rechtsausschuss.
In dieser Phase finden außerdem häufig öffentliche oder schriftliche Anhörungen statt, etwa mit Verbänden, Experten und Betroffenen. Hier können auch noch Änderungen in den gesetzlichen Regelungen eingebracht werden.
Dauer
mehrere Wochen bis Monate (je nach Komplexität).
5. Zweite und dritte Lesung im Bundestag: Sommer 2026
Was passiert?
Nach Abschluss der Ausschussarbeit kommt der Entwurf wieder ins Plenum zur zweiten und dritten Beratung. Hier wird über mögliche Änderungen abgestimmt und schließlich das Gesetz verabschiedet.
Dauer
in der Regel einige Wochen nach Abschluss der Ausschussphase.
6. Unterschrift des Bundespräsidenten und Veröffentlichung
Was passiert?
Nach Verabschiedung durch den Bundestag erhält das Gesetz die Unterschrift des Bundespräsidenten und wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Dauer
normalerweise einige Wochen nach Verabschiedung im Bundestag.
7. Inkrafttreten des Gesetzes
Nach Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt das Gesetz zu dem dort festgelegten Datum in Kraft.

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