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Bayern: 12 Assistenzhundeteams hängen fest

Bayern: 12 Assistenzhundeteams hängen fest von Luca Barrett Viele von euch wissen es längst aus eigener Erfahrung: Seit Mitte 2024 läuft im...

Bayern: 12 Assistenzhundeteams hängen fest


von Luca Barrett

Viele von euch wissen es längst aus eigener Erfahrung: Seit Mitte 2024 läuft im Assistenzhundewesen nicht mehr alles rund, weil bundesweit keine Team-Prüfungen mehr abgelegt werden können.

Jetzt gibt es dazu offizielle Informationen aus einer Anfrage im Bayerischen Landtag der Abgeordneten Ruth Waldmann vom 25. November 2025.

Die Antwort des bayrischen Staatsministeriums bringt Fakten ans Licht, die bisher öffentlich kaum bekannt waren.

 

Was das Ministerium bestätigt: mindestens 12 Fälle in Bayern blockiert

Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) hat dem Ministerium gemeldet, dass derzeit 12 Anträge auf Anerkennung von Assistenzhunden vorliegen, die nicht bearbeitet werden dürfen, obwohl die Hunde vollständig ausgebildet und einsatzbereit sind.

Der Grund ist genau der, den du bereits kennst: Ohne zertifizierte Ausbildungsstätten dürfen die Behörden nicht anerkennen. (vgl.§ 12e Abs. 3 Nr. 4b BGG)

Das Ministerium gibt an, dass es nicht weiß, wie viele weitere Assistenzhunde betroffen sind, weil es weder beim Land noch beim ZBFS eine vollständige Übersicht gibt. Wir müssen davon ausgehen, dass 12 Fälle nur die Spitze des Eisbergs sind und die Dunkelziffer größer ist. Viele ausgebildete Assistenzhundeteams sind den Empfehlungen des BMAS gefolgt und warten mit ihrer Prüfung, da diese derzeit nicht anerkannt werden kann, obwohl die Teams ebenfalls fertig ausgebildet sind. Diese Teams können gar nicht in der Zählung auftauchen.

 

Bayern arbeitet nicht an einer vorübergehenden Notlösung

In der Antwort auf die Anfrage heißt es, dass eine eigene Notlösung oder Landesregelung rechtlich unmöglich ist, weil die Gesetzesänderung Bundesrecht ist. Zudem wird betont, dass eine Notlösung nicht nötig sei, weil das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bereits an strukturellen Lösungen arbeitet.

 

Was in der Reform des Gesetzes konkret vorgesehen ist laut der bayrischen Anfrage

Hier die drei wichtigsten Punkte, die direkt für Assistenzhundeutzerhalter relevant sind:

 

1. Übergangsweise Anerkennung auch ohne zertifizierte Ausbildungsstätten

Nach dem neuen BGG sollen vorübergehend Assistenzhunde anerkannt werden können, selbst wenn ihre Ausbildung nicht in einer offiziell zugelassenen Ausbildungsstätte stattfand, sofern sie die Anforderungen der Assistenzhundeverordnung erfüllen.

 

2. Prüfungsfrist soll bis zum 30. November 2026 verlängert werden

 

Der neue § 12e Abs. 3 Nr. 4b BGG verlängert die Prüfungsfrist um über zwei Jahre.

 

3. Landesstellen dürfen wieder anerkennen, sobald das Gesetz gilt

Sobald das BGG-Änderungsgesetz verkündet wird, können die Landesbehörden sofort wieder Assistenzhundeteams anerkennen.

 

Dieser entscheidende Schritt der Gesetzesänderung beendet die Blockade der Teamprüfungen der letzten eineinhalb Jahre.

 

Wann kommt die Lösung?

Der Gesetzentwurf soll laut Bayern am 17. Dezember 2025 im Bundeskabinett beschlossen werden.

Die Übergangsregelungen treten laut der Antwort aus Bayern am Tag nach der Verkündung in Kraft. Das bedeutet: Wenn Bundestag und Bundesrat das Gesetz zügig abwickeln, könnte die Anerkennung 2026 wieder starten.

 

Was bedeutet das für dich als Assistenzhundenehmer?

Endlich tut sich was! Die Gesetzesänderung bringt klare Wege aus der Blockade.

Voraussichtlich wird ab 2026 wieder möglich:

✔ Eine anerkannte Team-Prüfung abzulegen.

✔ Eine Anerkennung als Assistenzhundeteam zu beantragen.

✔ Assistenzhunde anerkennen zu lassen, deren Ausbildung in den letzten Jahren bei einer Ausbildungsstelle stattgefunden hat, die nicht zertifiziert ist.

✔ Übergangsregelungen zu nutzen. 



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