Änderungsantrag nötig für Förderungen der Assistenzhundetrainer von Luca Barrett Die Fachstelle für Fördermittel des Bundes (Deutsche R...
von Luca Barrett
Die Fachstelle für Fördermittel des Bundes (Deutsche Rentenversicherung/Knappschaft-Bahn-See) informiert aktuell Assistenzhundetrainer, die eine Bewilligung über die Förderung für die Zertifizierungskosten erhalten hatten, darüber, dass ein Änderungsantrag nötig ist.
Da aufgrund der fehlenden Zertifizierungsstelle bislang keine Zulassung als Ausbildungsstätte für Assistenzhunde beantragt werden konnte, war es nicht möglich, dass Assistenzhundetrainer die Förderung in Anspruch nehmen konnten. Allerdings sind die im Zuwendungsbescheid bewilligten Bundesmittel an das jeweilige Haushaltsjahr gebunden und können grundsätzlich nicht automatisch in das Folgejahr übernommen werden. Deshalb ist eine Änderung des Antrages notwendig, um die Förderung der Zulassung der Ausbildungsstätte zu sichern.
Assistenzhundetrainer werden gebeten, auf dem Förderportal das Start- und End-Datum anzupassen. Der Beginn sollte frühestens auf den 01.01.2025 und das Ende auf den 31.12.2026 festgelegt werden. Dabei sollen die Ausgaben für die Zulassung für das Jahr 2025 und die Ausgaben für eine mögliche Überwachung für das Folgejahr 2026 beantragt werden.
Die Förderstelle betont, dass alle Bewilligungsbescheide, die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangen sind, durch den Bundeshaushalt gesichert sind: „Die Haushaltsmittel sind im Bundesministerium für Arbeit und Soziales in ausreichender Höhe eingeplant und stehen zur Verfügung.“
Zudem bittet die Förderstelle die Assistenzhundetrainer um Geduld bezüglich der Zertifizierungsstelle und fügt hinzu: „Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist derzeit intensiv bemüht, zeitnah alle erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen. Leider kann zum aktuellen Zeitpunkt noch keine Auskunft gegeben werden, ab wann und bei wem die Zulassung beantragt werden kann.“
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