Zeitplan bis zum Inkrafttreten der Gesetzesänderung von Luca Barrett Stellst du dir die Frage, wann die Gesetzesänderung in Kraft tritt? ...
von Luca Barrett
Stellst du dir die Frage, wann die Gesetzesänderung in Kraft tritt?
Durch die Veröffentlichung des Referentenentwurfs ist die Gesetzesänderung bereits einen großen Schritt vorangekommen. Allerdings dauert es noch einige Monate, bis die Gesetzesänderung tatsächlich Inkrafttreten wird. Dies hängt zum einen von der Gesetzgebung ab und zum anderen davon, ob es viele Einwände oder Diskussionen geben wird.
Gesetzlich notwendiger Ablauf
Ein Gesetz oder eine Änderung durchläuft in Deutschland mehrere offizielle Schritte, bevor es gültig wird. Der Prozess sieht ungefähr so aus:
1. Referentenentwurf (Ministeriumsebene)
Ein Ministerium (z. B. BMAS) erstellt einen Entwurf → „Referentenentwurf“.
Dieser wird Verbänden, Ländern, anderen Ministerien etc. zur Stellungnahme geschickt.
Zu diesem Zeitpunkt ist das Gesetz noch nicht gültig, es ist nur ein Entwurf.
Diesen Schritt hat die Änderung des BGG mit der Änderung zu Assistenzhunden jetzt erreicht. Bis zum 08. Dezember 2025 läuft die Verbandsanhörung.
2. Kabinettsbeschluss (Regierungsebene)
Die Bundesregierung (Bundeskabinett) berät und beschließt den Entwurf. Dies ist für den 17. Dezember 2025 vorgesehen.
Ab diesem Moment heißt der Entwurf „Regierungsentwurf“.
Er wird offiziell an den Bundestag weitergeleitet, ist aber noch nicht gültig.
3. Bundestag – Beratung & Beschluss (Parlamentsebene)
Der Bundestag behandelt den Gesetzentwurf in drei Lesungen.
Wenn der Bundestag den Entwurf verabschiedet, ist das aber noch nicht das Ende. Noch ist der Entwurf immer noch nicht gültig.
4. Evtl. Bundesrat – Zustimmung oder Einspruch
Der Entwurf kann in den Bundesrat gehen. Allerdings hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales bekannt gegeben, dass für die Reform des BGG keine Zustimmung des Bundesrats erforderlich ist.
Bundespräsident – Ausfertigung
Der Bundespräsident prüft das Gesetz formal und unterzeichnet es. Noch ist das Gesetz jedoch immer noch nicht gültig.
6. Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt
Erst mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (BGBl.) wird das Gesetz rechtskräftig. Dies ist der entscheidende Moment. Ab diesem Moment gilt das Gesetz oder zu einem späteren Datum, falls im Gesetz ein späteres Inkrafttreten steht.
Dies spricht für eine schnelle Reform
Im Vergleich zu anderen Gesetzen können wir uns Hoffnungen auf eine zügige Reform machen. Anders als bei manchen anderen Gesetzen ist die Reform ausdrücklich als nicht zustimmungsbedürftig deklariert, das heißt, der Bundesrat müsste nicht zwingend zustimmen. Bei einer Meldung zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes auf der Webseite schreibt das BMAS: „Das Gesetz ist nicht zustimmungsbedürftig.“ (vgl.https://bmas.bund.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2025/bgg.html?utm_source=chatgpt.com)
Hierdurch fällt im besten Fall der Zwischenschritt des Bundesrats weg.
Wenn innerhalb der Regierung Einigkeit über die Kernpunkte besteht, kann der Gesetzentwurf vergleichsweise relativ schnell durch den Bundestag gebracht werden.
Zwei Szenarien
Damit du einschätzen kannst, worauf du dich zeitlich vorbereiten kannst, spielen wir theoretisch zwei Szenarien durch, die beste und die schlechtere Situation:
Optimistisches Szenario (wenn alles reibungslos läuft)
Inkrafttreten: Frühjahr 2026
Das wäre wirklich zügig, aber durchaus möglich, wenn kaum Streitpunkte bestehen.
Ablauf
· 17. Dezember 2025
– Kabinett beschließt planmäßig
· Januar–Februar 2026
– Bundestag erste + zweite + dritte Lesung relativ dicht nacheinander
– Abstimmung noch im Februar möglich
· März 2026
– Ggf. Bundesrat (formale Beratung)
– Bundespräsident fertigt aus
– Bundesgesetzblatt veröffentlicht das Gesetz
· März/April 2026
– Gesetz tritt in Kraft (sofort oder 14 Tage nach Verkündung)
Schlechteres Szenario
Inkrafttreten: ca. Mitte 2026
Dieses Szenario orientiert sich daran, wie lange Gesetzgebungsverfahren in Deutschland normalerweise dauern.
Ablauf
· Dezember 2025
– Kabinett beschließt den Entwurf (wenn planmäßig).
· Januar–April 2026
– Übermittlung an Bundestag
– Erste Lesung
– Ausschussberatungen (hier entstehen oft Änderungen)
– Expertenanhörungen
– Überarbeitung
· Mai–Juni 2026
– Zweite & dritte Lesung im Bundestag → Abstimmung
– Weiterleitung an Bundesrat (auch wenn nicht zustimmungsbedürftig ist eine Stellungnahme oft trotzdem üblich)
· Juli–August 2026
– Gegenzeichnung (Minister + Kanzler)
– Ausfertigung durch Bundespräsident
· Sommer 2026
– Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt, dann wird es verbindlich

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