Vorteile für Assistenzhundehalter laut Bundesregierung von Luca Barrett Als die Bundesregierung in der Kleinen Anfrage von Abgeordneten...
von Luca Barrett
Als die Bundesregierung in der Kleinen Anfrage von Abgeordneten gefragt wird, welche Vorteile Menschen mit Behinderungen durch die aufwendigen Regulierungen für Assistenzhunde haben, ist die Bundesregierung deutlich (Drucksache 21/2198):
Qualität und Tierwohl: Die Regelungen im BGG und in der AHundV stellen ein bundesweit einheitlich hohes Qualitätsniveau sicher und tragen gleichzeitig dem Tierwohl Rechnung.
Schutz und Sicherheit: Menschen mit Assistenzhundebedarf werden vor unseriösen Anbietern geschützt. Zudem ist der hohe Standard für die Gewährung der Zutrittsrechte unerlässlich, da Zutrittsverpflichtete (z. B. Supermärkte, medizinische Einrichtungen, Fluggesellschaften) sich darauf verlassen können müssen, dass der Hund keine Gefahr darstellt und sich angemessen verhält.
Zudem betont die Regierung: „Zutrittsrechte sind wesentlich für die selbstbestimmte Lebensführung der Menschen mit Assistenzhundebedarf. Zutrittsrechte können nur gewährt werden, wenn die Hunde verlässlich sind. Qualitätssicherungsinstrumente sind daher nicht verzichtbar.“

 
							     
							     
							     
							     
 
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