Immer noch Fake-Assistenzhunde unterwegs: Zutritt nur mit amtlichem Ausweis und Kennzeichen von Luca Barrett Immer wieder sorgen Fake-As...
von Luca Barrett
Immer wieder sorgen
Fake-Assistenzhunde für Verunsicherung und Probleme im Alltag von Menschen, die
auf echte Assistenzhunde angewiesen sind. Krankenhäuser und Geschäftsinhaber berichten
uns von schlechten Erfahrungen mit Fake-Assistenzhunden und sind zu Recht
verunsichert, wem sie den Zutritt erlauben müssen.
Der Schutz vor solchen Fällen ist essenziell. Nur mit amtlichem Ausweis und Kennzeichnung erhalten Assistenzhunde Zutritt zu öffentlichen Orten. In diesem Blogartikel erfährst du, warum diese Kontrolle so wichtig ist und wie sie dazu beiträgt, die Rechte von Menschen mit Behinderung und ihren Assistenzhunden zu wahren. Lass uns gemeinsam einen Blick auf die Herausforderungen und Lösungen in diesem sensiblen Thema werfen.
Einheitliche Kennzeichnung und Zutrittsrecht
Die Assistenzhundeverordnung schafft eine einheitliche Grundlage für das Zutrittsrecht von Menschen mit Behinderung in Begleitung ihres Assistenzhundes. Gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der AHundV darf anerkannten Assistenzhundeteams der Zutritt zu allgemein zugänglichen Anlagen und Einrichtungen nicht verwehrt werden. Das schließt beispielsweise Supermärkte und Arztpraxen ein.
Nachweis
durch Ausweis und Abzeichen
Assistenzhunde und ihre Halter erhalten eine einheitliche Kennzeichnung, um sich als staatlich anerkannte Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft auszuweisen. Für die Öffentlichkeit bedeutet dies, dass sie auf den ersten Blick erkennen kann, ob es sich um einen Assistenzhund handelt. Nur ein Hund, der in Deutschland den staatlich ausgestellten Lichtbildausweis und den Anhänger bei sich führt, ist ein Assistenzhund nach dem Gesetz mit allen Rechten.
Fake-Ausweise
Leider hören wir auch jetzt, Ende 2025, immer noch von Krankenhäusern, Supermärkten und anderen Geschäften, dass es immer noch Menschen gibt, die versuchen, sich unrechtmäßig Zutritt zu verschaffen mit ihrem Hund. Die Hundehalter zeigen einen Ausweis, den eine Hundeschule erstellt hat, anstatt den staatlichen Assistenzhundeausweis und erwecken damit den Eindruck, Rechte zu haben.
Diese Menschen haben zwar eine Erkrankung oder Behinderung und einen Hund, der meist irgendwo ausgebildet wurde, aber aus unterschiedlichen Gründen fehlt eine staatliche Anerkennung. Meist fehlt etwa eine qualifizierte Prüfung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Deshalb ist es wichtig zu wissen für Personal in Arztpraxen, Krankenhäusern und Geschäften: Ausschließlich die staatliche Anerkennung als Assistenzhund zählt in Deutschland!
Selbst wenn ein Hundehalter ein Schreiben vorlegt über die Ausbildung bei einer Hundeschule und über seine Behinderung und eventuell einen „Fake-Ausweis“, handelt es sich hier nicht um einen „richtigen“ Assistenzhund. Ein solcher Hund zählt gesetzlich als normaler Familienhund und hat keinerlei Zutrittsrechte.
Wenn du in einem Geschäft arbeitest, musst du nicht jeden Hund, der jemanden mit einer Behinderung begleitet, hineinlassen. Nur staatlich anerkannten Assistenzhunden musst du den Zutritt gewähren.
Der Schutz vor solchen Fällen ist essenziell. Nur mit amtlichem Ausweis und Kennzeichnung erhalten Assistenzhunde Zutritt zu öffentlichen Orten. In diesem Blogartikel erfährst du, warum diese Kontrolle so wichtig ist und wie sie dazu beiträgt, die Rechte von Menschen mit Behinderung und ihren Assistenzhunden zu wahren. Lass uns gemeinsam einen Blick auf die Herausforderungen und Lösungen in diesem sensiblen Thema werfen.
Einheitliche Kennzeichnung und Zutrittsrecht
Die Assistenzhundeverordnung schafft eine einheitliche Grundlage für das Zutrittsrecht von Menschen mit Behinderung in Begleitung ihres Assistenzhundes. Gemäß dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der AHundV darf anerkannten Assistenzhundeteams der Zutritt zu allgemein zugänglichen Anlagen und Einrichtungen nicht verwehrt werden. Das schließt beispielsweise Supermärkte und Arztpraxen ein.
Assistenzhunde und ihre Halter erhalten eine einheitliche Kennzeichnung, um sich als staatlich anerkannte Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft auszuweisen. Für die Öffentlichkeit bedeutet dies, dass sie auf den ersten Blick erkennen kann, ob es sich um einen Assistenzhund handelt. Nur ein Hund, der in Deutschland den staatlich ausgestellten Lichtbildausweis und den Anhänger bei sich führt, ist ein Assistenzhund nach dem Gesetz mit allen Rechten.
Leider hören wir auch jetzt, Ende 2025, immer noch von Krankenhäusern, Supermärkten und anderen Geschäften, dass es immer noch Menschen gibt, die versuchen, sich unrechtmäßig Zutritt zu verschaffen mit ihrem Hund. Die Hundehalter zeigen einen Ausweis, den eine Hundeschule erstellt hat, anstatt den staatlichen Assistenzhundeausweis und erwecken damit den Eindruck, Rechte zu haben.
Diese Menschen haben zwar eine Erkrankung oder Behinderung und einen Hund, der meist irgendwo ausgebildet wurde, aber aus unterschiedlichen Gründen fehlt eine staatliche Anerkennung. Meist fehlt etwa eine qualifizierte Prüfung, die den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Deshalb ist es wichtig zu wissen für Personal in Arztpraxen, Krankenhäusern und Geschäften: Ausschließlich die staatliche Anerkennung als Assistenzhund zählt in Deutschland!
Selbst wenn ein Hundehalter ein Schreiben vorlegt über die Ausbildung bei einer Hundeschule und über seine Behinderung und eventuell einen „Fake-Ausweis“, handelt es sich hier nicht um einen „richtigen“ Assistenzhund. Ein solcher Hund zählt gesetzlich als normaler Familienhund und hat keinerlei Zutrittsrechte.
Wenn du in einem Geschäft arbeitest, musst du nicht jeden Hund, der jemanden mit einer Behinderung begleitet, hineinlassen. Nur staatlich anerkannten Assistenzhunden musst du den Zutritt gewähren.
Ein staatlich anerkannter Assistenzhund hat immer die bundesweite offizielle Kennzeichnung:
Lichtbildausweis: Dieser Ausweis wird für die Mensch-Assistenzhund-Gemeinschaft ausgestellt und enthält unter anderem Lichtbilder von Mensch und Hund sowie Angaben zum Hund (Name, Wurftag, Chipnummer). Er dient als offizieller Nachweis der Anerkennung durch die zuständige Behörde.
Anhänger: Der Hund trägt ein spezielles, bundesweit einheitliches Abzeichen, oft in Form eines Anhängers oder eines Kennzeichens am Geschirr oder Halsband. Dieses Abzeichen signalisiert von Weitem, dass es sich um einen offiziell anerkannten Assistenzhund handelt, der seinen Halter begleiten darf.
Diese Kennzeichnung ist entscheidend dafür, dass der Assistenzhund sein Recht auf Zutritt an Orten, die anderen Hunden verschlossen bleiben, wahrnehmen kann.
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