Immer mehr Städte befreien Assistenzhunde von der Hundesteuer von Diana Poyson Das Jahr 2025 markiert in Deutschland einen entscheidende...
Immer mehr Städte befreien Assistenzhunde von der Hundesteuer
Das Jahr 2025 markiert in
Deutschland einen entscheidenden Wandel in der Anerkennung und Unterstützung
von Menschen mit Behinderung, die auf einen Assistenzhund angewiesen sind. Obwohl
die Befreiung von der Hundesteuer für Assistenzhunde weiterhin eine kommunale
Angelegenheit ist, ziehen immer mehr Städte nach und reagieren auf die
gesetzlichen Regelungen der Assistenzhundeverordnung (AHundV), die einen
bundesweit einheitlichen Nachweis für Assistenzhunde geschaffen hat. Während es
in den vergangenen Jahren nur vereinzelte Städte waren, sehen wir in diesem
Jahr eine große Welle von Änderungen der Hundesteuersatzungen.
Flächendeckende
Befreiung in Sicht
Was
lange Zeit im Ermessen jeder einzelnen Gemeinde lag, wird nun in vielen
Regionen zur gängigen Praxis. Mehrere Städte haben die Hundesteuersatzungen
angepasst, um Halter von anerkannten Assistenzhunden finanziell zu entlasten
und somit einen Beitrag zur Inklusion zu leisten.
Hamburg
hat eine klare Regelung geschaffen: Seit 2025 sind Assistenzhunde auf Antrag
von der Hundesteuer befreit. Die
Stadt Essen hat ebenfalls beschlossen, dass Assistenzhunde ab dem 1. Januar
2025 von der Hundesteuer befreit sind. Geestland
hat in einer Sitzung im Juni 2025 beschlossen, keine Steuer mehr für
Assistenzhunde zu erheben. Die
Städte München,
Rostock und Marburg führen ebenfalls explizite Regelungen
zur Hundesteuerbefreiung für Assistenzhunde in ihren
Bestimmungen auf. Auch in
Bremen ist eine Befreiung von der Hundesteuer unter bestimmten Voraussetzungen,
wie für Hunde, die ausschließlich zum Schutz und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser
Personen benötigt werden, vorgesehen. Die Stadt Mainz hat in einem
beachteten Einzelfall nach einem Einsatz des Sozialverbands VdK einen
Assistenzhund, der einer Person mit komplexer Posttraumatischer
Belastungsstörung (kPTBS) hilft, von der Hundesteuer befreit und damit eine
wichtige Vorreiterrolle eingenommen. Auch Duisburg befreit Assistenzhunde jetzt
von der Hundesteuer.
Der
Ausweis als entscheidender Nachweis
In der Regel fordern die Gemeinden für eine
Hundesteuerbefreiung die staatliche Anerkennung des Assistenzhundes.
In vielen Städten reicht
es, wenn der Assistenzhundehalter den staatlichen Assistenzhundeausweis
vorlegt. Dieser ersetzt dort nun die teils komplizierten früheren
Nachweisverfahren.
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