Details zur Gesetzesänderung, um wieder Team-Prüfungen zu ermöglichen von Luca Barrett Erstmals äußerte sich die Bundesregierung öffentlic...
von Luca Barrett
Erstmals äußerte sich die Bundesregierung öffentlich zu Details der geplanten Gesetzesänderung in der Antwort einer Kleinen Anfrage (Drucksache 21/2198).
Verlängerung der Übergangsfrist
Die Bundesregierung ist sich bewusst, dass viele Betroffene, die ihre Ausbildung vor dem 01. Juli 2023 begonnen haben, ihre Prüfungen im vorgegebenen Zeitraum der Übergangsfrist bis Sommer 2024 nicht abschließen konnten.
Um diesen Menschen dennoch eine Anerkennung zu ermöglichen, wird derzeit eine Verlängerung der Übergangsfrist gemäß § 12e Absatz 3 Satz 2 Nummer 4 des Behindertengleichstellungsgesetzes angestrebt.
Temporäre Prüfungsmöglichkeit
Es wurde eine Änderung des BGG vorbereitet, die es vorübergehend ermöglicht, Assistenzhunde zu prüfen und zu zertifizieren, auch wenn sie in einer nicht-zugelassenen Ausbildungsstätte ausgebildet wurden. Dies betrifft derzeit alle Assistenzhunde-Teams, die ihre Ausbildung ab dem 01. Juli 2023 begonnen haben und mangels fehlender Zertifizierungsstelle die Prüfung noch nicht absolvieren konnten.
Schriftliche Bestätigung der Assistenzhundeschule
Um die temporäre Prüfungsmöglichkeit in Anspruch nehmen zu können, müssen Assistenzhundeteams, laut geplanter Gesetzesänderung, künftig von ihrer Assistenzhundeschule ein Schreiben erhalten. In diesem Schreiben muss die Assistenzhundeschule schriftlich bestätigen, dass die Ausbildung des Hundes den inhaltlichen Qualitätsanforderungen der Assistenzhundeverordnung (AHundV) entspricht.
Diese Änderung ist Teil einer umfassenden Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes und befindet sich derzeit noch in der Ressortabstimmung innerhalb der Bundesregierung.
Mit der beabsichtigten Gesetzesänderung soll gewährleistet werden, dass bald wieder Prüfungen und neue Zulassungen für Assistenzhunde möglich sind.

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