Zutrittsprobleme trotz Gesetz – hohe Dunkelziffer von Luca Barrett Trotz gesetzlicher Regelungen haben Assistenzhundehalter weiterhin Pr...
Zutrittsprobleme
trotz Gesetz – hohe Dunkelziffer
von
Luca Barrett
Trotz gesetzlicher Regelungen haben Assistenzhundehalter weiterhin Probleme und hören: „Dein Hund ist hier nicht erlaubt!“. Erfahre mehr über die hohe Dunkelziffer und aktuelle Beschwerden.
Beschwerden: Assistenzhundehalter zweitgrößte Gruppe
Die Schlichtungsstelle BGG hat den Jahresbericht veröffentlicht. 2024 erhielt die Schlichtungsstelle insgesamt 330 Anträge. Allein 92 davon waren von Assistenzhundehaltern.
Obwohl die Zutrittsrechte von Assistenzhunden seit 2021 gesetzlich verankert sind, kennen sie immer noch nicht alle Geschäfte und Ärzte.
Im Jahresbericht wird hervorgehoben, dass die Thematik der Assistenzhunde im Vergleich zum Vorjahr erneut erheblich zugenommen hat. Insgesamt wurde bei den Anträgen ein Anstieg von 75 % verzeichnet. Mit 28 % bilden die Beschwerden von Haltern von Assistenzhunden mittlerweile die zweitgrößte Gruppe. Nur Meldungen zum Benachteiligungsverbot wurden häufiger eingereicht.
Hohe Dunkelziffer
Die Betrachtung dieser Zahlen lässt uns erahnen, wie oft Teams mit Assistenzhunden im Alltag, trotz bestehendem Gesetz, weiterhin auf Schwierigkeiten stoßen. Assistenzhundetrainer und Halter berichten uns von Herausforderungen, die im Alltag auftreten und meist nicht einmal die Schlichtungsstelle erreichen. Zum Beispiel schimpft ein Verkäufer im Supermarkt, als der Assistenzhundehalter sich vor dem Kühlregal niederlässt, nachdem ihm sein Hund eine Dissoziation angezeigt hat, um einen dissoziativen Anfall zu vermeiden. Der Halter des Assistenzhundes ist nach dem Vorfall mit den Nerven am Ende, doch er schluckt seine Emotionen herunter, bis zum nächsten Mal und zum übernächsten Mal. Die Mehrheit der Menschen mit Assistenzhund ist der Ansicht, dass sie das ertragen müssen.
Wir können davon ausgehen, dass die Dunkelziffer erheblich ist. Im vergangenen Jahr wurden 92 Anträge bei der Schlichtungsstelle eingereicht. Basierend auf unseren Erfahrungen können wir lediglich vermuten, dass die Zahl der Vorfälle mindestens zehnmal höher ist.
Schwerpunktthema Mitnahme auf Flügen
Der Jahresbericht der Schlichtungsstelle beschreibt ein weiteres Problemthema auf Seite 2 . Dort heißt es: „… immer wieder gab es neue Schwerpunktthemen, wie zum Beispiel das komplexe Thema Assistenzhunde im Flugzeug, bei dem es noch viele offene Rechtsfragen gibt.“
Es kam bereits vor, dass Teams mit Assistenzhunden in den Urlaub geflogen sind und beim Rückflug eine unerwartete Überraschung erlebten: Am Check-in im Ausland weigerte sich das Personal des Flughafens, den Assistenzhund mit nach Deutschland zu transportieren. Zahlreiche Male haben wir als Verband am Wochenende sowie in den späten Abendstunden eingegriffen und mit Flughäfen und Fluggesellschaften telefoniert, um sicherzustellen, dass ein Assistenzhund mitgenommen werden kann. Zudem haben wir diverse Fluglinien über die Regelungen zu Assistenzhunden in Kenntnis gesetzt.
Probleme bei Lufthansa und ausländischen Fluglinien
Die Lufthansa fordert nicht nur die staatliche Anerkennung von Assistenzhunden, sondern verlangt zusätzliche Nachweise, wie beispielsweise ein Schreiben des Trainers, das die Inhalte des Trainings dokumentiert. Die Assistenzhundehalter werden darüber informiert, dass sie innerhalb der nächsten Stunden ein entsprechendes Schreiben von ihrem Trainer benötigen, und zwar oft erst 48 Stunden vor dem geplanten Flug.
Oftmals ist ausländischen Fluggesellschaften nicht bewusst, dass in Deutschland ein Gesetz sowie eine offizielle Anerkennung für Assistenzhunde existieren. Zahlreiche internationale Fluggesellschaften bestehen nach wie vor darauf, dass lediglich Hunde, die von Mitgliedsorganisationen der ADI/ADEu (Assistance Dogs International / Assistance Dogs Europe) ausgebildet wurden, in der Passagierkabine mitfliegen dürfen.
Hier kannst du den Jahresbericht der Schlichtungsstelle BGG lesen: LINK
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