Antidiskriminierungsstelle sagt: Supermarkt darf Mitnahme von Assistenzhund nicht verbieten! von Diana Poyson Die Antidiskriminierun...
Antidiskriminierungsstelle sagt: Supermarkt darf Mitnahme von Assistenzhund nicht verbieten!
von Diana Poyson
Die Antidiskriminierungsstelle hat in den vergangenen Monaten zahlreiche Beschwerden erhalten, dass Assistenzhundehaltern die Mitnahme des Assistenzhundes verweigert wurde. Deshalb hat sie dazu jetzt unter „Aktuelle Fälle“ einen Fall veröffentlicht. Eine Frau hat ihren PTBS-Assistenzhund in den Supermarkt mitgenommen. Ein Supermarktmitarbeiter teilte ihr daraufhin mit, dass ihr Hund draußen warten müsste und verwies auf Vorschriften zur Hygiene in Lebensmittelbetrieben.
Die Assistenzhundehalterin wandte sich für eine Beratung an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die Stelle weist jetzt darauf hin, dass das Verbot einen Fall der zumindest mittelbaren Benachteiligung darstellt (§ 3 Absatz 2 AGG) und die Assistenzhundehalterin somit diskriminiert wurde. Der Supermarkt darf also den Zutritt des Assistenzhundes nicht verweigern und muss die Mitnahme genehmigen.
Darüber hinaus geht die Antidiskriminierungsstelle noch weiter und betont, dass für die Zukunft eine gesetzliche Klarstellung empfehlenswert ist:
„Hier bedarf es einer gesetzlichen Klarstellung, dass das Verbot zum Mitführen von Assistenzhunden in Supermärkten und Lebensmittelgeschäften eine unzulässige Benachteiligung darstellt, aus der Betroffene, Ansprüche auf Beseitigung der Beeinträchtigung sowie auf Unterlassung von ähnlichen Benachteiligungen in der Zukunft ableiten und zudem Schadensersatz und Entschädigungsansprüche geltend machen können.
Hier kannst du den gesamten Fall und die Einschätzung der Antidiskriminierungsstelle lesen:
Am besten speicherst du dir diese Seite, denn falls du mit deinem anerkannten Assistenzhund irgendwann mal in einem Supermarkt Probleme haben solltest, zeige doch einfach die Webseite zu diesem Fall.
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