Nachfrage bei der Akkreditierungsstelle DAkkS zur E-Mail der Zertifizierungsstelle von Diana Poyson Nach der E-Mail, die von der Zertifi...
von Diana Poyson
Nach der E-Mail, die von der Zertifizierungsstelle, Deutschen Gesellschaft zur Präqualifizierung im Gesundheitswesen GmbH (DGP), an die Assistenzhundeschulen versendet worden ist, wollten wir es genauer wissen. Für euch haben wir bei der Stelle nachgefragt, die für die Akkreditierung der Zertifizierungsstelle verantwortlich ist, die deutsche Akkreditierungsstelle, DAkkS. Die DAkkS ist die nationale Akkreditierungsbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Folgendes schreibt die DAkkS auf ihrer Webseite über ihre Behörde: „Mit einer Akkreditierung bestätigen wir, dass diese Organisationen ihre Arbeit nach den Anforderungen international gültiger Normen, gesetzlicher Grundlagen und relevanter Regeln kompetent erbringen können. Das ist unser gesetzlicher Auftrag. Mit unseren Akkreditierungen tragen wir dazu bei, Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sicherer zu machen.“
Am Abend des Freitags (22. März 2024) erreichte uns die Rückmeldung der DAkkS bezüglich der E-Mail der DGP. Der DAkkS lagen am Freitag, also zwei Tage nach dem Versand der E-Mail durch die DGP an die Assistenzhundeschulen, keine Informationen darüber vor, dass die DGP die Akkreditierung zurückgeben wird oder bereits erteilte Zertifizierungen entzogen hat. Und das, obwohl die DAkkS nach eigenen Angaben tagesaktuell über den Umfang und den Status der über 5.800 erteilten Akkreditierungsurkunden in der Datenbank der akkreditierten Stellen auf der DAkkS-Webseite informiert. Vielmehr teilte die DAkkS mit, dass die DGP aktuell (Freitag, 22. März 2024) eine gültige Akkreditierung der DAkkS besitzt, die den Bereich AHundV umfasst. Sie haben jedoch Verständnis dafür, dass diese Informationen aus der E-Mail der DGP zu Irritationen in der Branche führt.
Grundsätzlich, so die DAkkS sei aber eine freiwillige Beantragung der Einschränkung, Aussetzung oder Zurückziehung der Akkreditierung durch eine Stelle möglich.
Auf unsere Frage, ob die DAkkS uns mitteilen kann, ob der Entzug von bereits erteilten Zertifizierungen rechtlich erlaubt ist, teilte sie Folgendes mit: „Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die DAkkS ganz allgemein keine Aussagen zur Gültigkeit von konkreten Zertifikaten vornehmen kann. Fragen dazu müssen direkt an die Zertifizierungsstelle gerichtet werden. Auch zu etwaigen Ansprüchen der Zertifikatsinhaber gegenüber der Zertifizierungsstelle darf die DAkkS nicht beratend tätig sein.“
Zu weiteren Zertifizierungsstellen im Bereich der Assistenzhundeschulen ließ die Akkreditierungsstelle verlauten: „Ob und wann es weitere akkreditierte Zertifizierungsstellen mit dem Geltungsbereich Assistenzhundeverordnung geben wird, können wir nicht abschätzen. Voraussetzung dafür wäre in jedem Fall eine Antragstellung und ein erfolgreich durchlaufenes Akkreditierungsverfahren einer Zertifizierungsstelle.“
Aber sie gab zu bedenken: „Es ist in jedem Falle wünschenswert, wenn die Interessentinnen und Interessenten an akkreditierten Dienstleistungen die Wahl zwischen mehreren Anbietern haben. Zum Auftrag der DAkkS gehört jedoch ausdrücklich nicht, den Markt in bestimmten Bereichen zu regulieren oder eine Mindestanzahl an akkreditierten Akteuren zu garantieren.“
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