Muss mein Assistenzhund geimpft und entwurmt sein? von Luca Barrett Bist du dir nicht ganz sicher, ob du deinen Assistenzhund bis zur Prüf...
von Luca Barrett
Bist du dir nicht ganz sicher, ob du deinen Assistenzhund bis zur Prüfung vollständig impfen lassen musst? Oder ob du ihn regelmäßig entwurmen musst?
Dies ist ab sofort klar geregelt:
Dein Assistenzhund muss vor Beginn der Spezialausbildung eine Gesundheitseignung beim Tierarzt bestehen. Diese kann frühestens ab einem Alter des Hundes von 12 Monaten erfolgen und darf zum Zeitpunkt des Beginns der Ausbildung nicht älter als 3 Monate sein.
Zu dieser Gesundheitseignung gehört auch, dass der Tierarzt den Gesundheitsbogen ausfüllen muss. Auf dem Gesundheitsbogen muss der Tierarzt angeben, wann die letzte Entwurmung stattgefunden hat und mit welchem Medikament entwurmt wurde, wie das Ergebnis der Kotuntersuchung war und ein Feld zu den Impfungen.
Zu Impfungen steht auf dem Gesundheitsbogen:
Jeder Hund muss mindestens gemäß den Empfehlungen der StIKo-Vet geimpft sein. Zusätzlich muss der Tierarzt ausfüllen, ob der Hund vollständig die Grundimmunisierung erhalten hat und wann die letzten Impfungen gegen Parvovirose, Staupe und Leptospirose waren. Bei Auslandsaufenthalt muss ebenfalls angegeben werden, wann die letzte Tollwutimpfung war und ob noch gegen weitere Erkrankungen geimpft worden ist.
Wenn dieser Gesundheitsbogen zum Zeitpunkt der Prüfung älter als 1 Jahr ist, muss der Tierarzt noch mal eine Bescheinigung ausstellen, dass die gesundheitliche Eignung weiter bestehen bleibt. Explizit steht jedoch nicht in der Verordnung, dass die Entwurmung und Impfungen unbedingt aufgefrischt werden müssen, aber dies liegt ggf. im Ermessen des Tierarztes, unter welchen Voraussetzungen er die Bescheinigung auch nach einem Jahr und in den weiteren Folgejahren ausstellt. Dies sollte jeder Assistenzhundehalter dann beim Tierarzt erfragen, welche Impfungen und Entwurmungen er wiederholen sollte, nach fachlicher Meinung des Tierarztes, um auch die jährliche Gesundheitsbescheinigung einreichen zu können.
Das bedeutet für dich und deinen Assistenzhund:
Dein Assistenzhund muss zu Beginn der Spezialausbildung entwurmt und geimpft sowie frei von Würmern sein. Danach hast du jedoch keine Pflicht mehr, weiter zu impfen oder zu entwurmen, laut der Verordnung, aber dein Tierarzt kann dir eine solche Pflicht auferlegen, wenn er dir ansonsten nicht die jährliche Gesundheitsbescheinigung ausstellt.
Ein kleiner Tipp jedoch hier:
Wenn du planst, ins Ausland zu fahren, mit deinem Assistenzhund oder in andere Länder zu reisen, muss dein Assistenzhund immer eine gültige Tollwutimpfung haben. Behalte dies bitte im Hinterkopf. Ohne gültige Impfung kannst du nicht in andere Länder reisen.
Kommentare