Baden-Württemberg: Sonderweg bei der Anerkennung von Diana Poyson Wenn du in Baden-Württemberg lebst, kannst du deinen Assistenzhund jetzt...
von Diana Poyson
Wenn du in Baden-Württemberg lebst, kannst du deinen Assistenzhund jetzt auch offiziell anerkennen lassen. Dein Bundesland hat hierfür extra ein Gesetz auf Landesebene erstellt, das am 29. Juli 2023 in Kraft getreten ist und im Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes BW eingetragen wurde.
In diesem Gesetz auf Landesebene hat Baden-Württemberg als bisher einziges Bundesland einen Sonderweg eingeschlagen: Hier ist nicht nur eine einzige Anerkennungsstelle für die gesamten Anfragen aus dem Bundesland zuständig, sondern in Baden-Württemberg führt jedes der 35 Landratsämter die Anerkennung eines Assistenzhundes durch, je nachdem zu welchem Landratsamt deine Wohnregion gehört.
Kleiner Tipp:
1. Schau, zu welchem Landratsamt in BW du dazu gehörst.
2. Prüfe die Homepage von deinem zuständigen Landratsamt, ob dort schon etwas zur Anerkennung von Assistenzhunden zu finden ist.
3. Falls du nichts auf der Homepage von deinem Landratsamt findest, ruf die Stelle an und frage dort direkt, welche Unterlagen du einreichen musst und wo du das Formular findest.
Wir haben mit zwei Stellen in BW gesprochen
Wenn das Landratsamt Ravensburg für deinen Wohnort zuständig ist, haben wir für dich die folgenden Informationen erfragt:
Link
Momentan musst du alles noch per Post senden oder direkt persönlich vorbeibringen und abgeben. Hier reicht auch eine Kopie deiner Nachweise, nur der Antrag muss im Original eingehen.
Postadresse:
Sozial- und Inklusionsamt
Kreishaus II
Gartenstraße 107
88212 Ravensburg
Was du einreichen musst:
- Prüfungsnachweis als beglaubigte Kopie. Eine Beglaubigung deines Prüfungsnachweises kannst du beispielsweise beim Bürgeramt erhalten und diesen dort gegen eine Gebühr beglaubigen lassen.
- Nachweis über das Datum der Prüfung (nur notwendig, falls es sich nicht bereits aus dem Prüfungsnachweis ergibt)
- Nachweis der konkret-individuellen Eignung des Assistenzhundes (Erklärung siehe Hinweisblatt oder Ausfüllhilfe)
- farbiges Lichtbild des Menschen mit Behinderung
- farbiges Lichtbild des Assistenzhundes (Erklärung siehe Hinweisblatt oder Ausfüllhilfe)
Tel.: 0751 85-3112
Fax: 0751 85-3306
E-Mail: si@rv.de
(Stand 11. Oktober 2023)
Landratsamt Landkreis Böblingen und Stuttgart
Das Landratsamt ist sowohl für den Landkreis Böblingen als auch für Stuttgart zuständig, Informationen findest du auf dieser Seite:
Link
Das Formular musst du dir momentan noch vom Ansprechpartner per E-Mail anfordern unter dieser E-Mail: M.Rutkowski@lrabb.de
Du kannst das ausgefüllte Formular sowie alle Unterlagen, in Kopie, per Post oder per E-Mail, senden.
Folgende Nachweise werden benötigt:
- Prüfungsnachweis als beglaubigte Kopie. Auch, wenn auf dem Antrag steht, dass es eine beglaubigte Kopie sein soll, hat der Ansprechpartner vom Versorgungsamt Böblingen mitgeteilt, dass dieses Versorgungsamt keine Beglaubigung benötigt, sondern nur eine Kopie des Prüfungszeugnisses. Bei Zweifeln frage aber bitte noch mal selbst dort nach.
- Nachweis über das Datum der Prüfung (wenn sich dies nicht schon aus dem Prüfungsnachweis ergibt)
- Nachweis der konkret-individuellen Eignung des Assistenzhundes (Erklärung siehe Hinweisblatt oder Ausfüllhilfe)
- farbiges Lichtbild des Menschen mit Behinderung
- farbiges Lichtbild des Assistenzhundes (Erklärung siehe Hinweisblatt oder Ausfüllhilfe)
Per Post kannst du die Unterlagen an diese Adresse schicken:
Versorgungsamt in Stuttgart
Fritz-Elsas-Straße 30
70174 Stuttgart
und per E-Mail direkt an: M.Rutkowski@lrabb.de
(Stand 12. Oktober 2023 / Anträge lagen der Redaktion vor)
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