Neuerungen: Beginn der Assistenzhundeausbildung ab 1. Juli 2023 von Diana Poyson Wenn du mit deinem zukünftigen Assistenzhund die Ausbildu...
von
Diana Poyson
Wenn du mit deinem zukünftigen Assistenzhund die Ausbildung ab 1. Juli 2023 beginnst, fallt ihr nicht mehr unter die Übergangsregelung und ihr müsst laut Assistenzhundeverordnung alle Voraussetzungen der Verordnung erfüllen.
Gegenüber den Bestandsteams bedeutet dies vor allem, dass dein Assistenzhund:
In der Selbstausbildung mindestens 60 Zeitstunden in der Spezialausbildung absolvieren muss, die dir dein Assistenzhundetrainer gemäß Anlage 5 AHundV dokumentieren muss.
Der Ausbildungsinhalt mit den Pflicht- und Wahlaufgaben nach Anlage 4 AHundV erfolgt sein muss.
Die Prüfung nach Anlage 6 AHundV (sobald vorhanden, die staatliche Prüfung) absolviert haben muss.
Zu Beginn der Ausbildung mit frühestens 15 Monaten den Gesundheitsbogen der Assistenzhundeverordnung für die gesundheitliche Eignung verwenden muss.
Anmerkung der Redaktion (Stand Juli
2023):
Momentan sind die staatlichen Prüfstellen noch nicht
akkreditiert von der DAKKS. Rein theoretisch könnte ein erwachsener
Hund, der im Juli 2023 die Ausbildung begonnen hat, realistisch
innerhalb von 4 bis 6 Monaten die 60
Trainingsstunden nachweisen,
obwohl er laut Assistenzhundeverordnung sogar schon früher mit der
Ausbildung fertig sein dürfte. Aber da jeder Hund auch eine gewisse
Zeit benötigt, um neue Aufgaben zu erlernen und das Team
zusammenwachsen muss, um in der Öffentlichkeit arbeiten zu können,
ist aus unserer Erfahrung eine Zeit von 2 Monaten für die
Spezialisierung nicht realistisch. Demnach könnte theoretisch ein
Hund, der im Juli beginnt, schon zwischen November 2023 und Januar
2024 eine staatliche Prüfung laufen. Diese Prüfstellen gibt es aber
momentan noch nicht. Somit werden wir dran bleiben und schauen, was
passiert in Bezug auf die Prüfstellen. Wir informieren dich hier
gerne auf dem Blog, sobald wir Neues wissen.
© Jan Grube Video And Photography
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