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Anforderung Zertifizierung für Assistenzhundetrainer, die mindestens 2 Jahre arbeiten

Anforderung Zertifizierung für Assistenzhundetrainer, die mindestens 2 Jahre arbeiten von Luca Barrett   Arbeitest du schon mindestens zw...

Anforderung Zertifizierung für Assistenzhundetrainer, die mindestens 2 Jahre arbeiten


von Luca Barrett

 

Arbeitest du schon mindestens zwei Jahre als Assistenzhundetrainer, für die Assistenzhundearten, für die du dich zertifizieren lassen möchtest? Dann findest du hier eine Übersicht, was du für deine Zertifizierung vorbereiten musst. Die Details hierzu findest du in Anlage 7 auf Seite 33 bis 36 der Assistenzhundeverordnung.

 

Vorbereitung

Folgende Nachweise musst du zusammensuchen:

·         Referenzen einholen, zu jeder Assistenzhundeart, für die du dich zertifizieren lassen möchtest, aus denen hervorgeht, dass du mindestens 2 Jahre als Assistenzhundetrainer für diese Assistenzhundeart arbeitest (alternativ Kopien der Arbeitsverträge oder Arbeitszeugnisse durch den Arbeitgeber)

·      oder hast du schon zwei Teams einer Assistenzhundeart vollständig ausgebildet und erfolgreich durch eine anerkannte Prüfung, etwa von den Prüfstellen auf der staatlichen Prüferliste, gebracht? Dann als Nachweis Kopien der Prüfzertifikate und Ausbildungsnachweise. Oder eine Liste mit Datum und Ort der Prüfungen sowie eine Bestätigung des Prüfers über diese bestandene Prüfung.

· Verfügst du über eine mindestens zweijährige berufliche oder ehrenamtliche Arbeitserfahrung oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung mit direktem Bezug zu der Erkrankung, für die du Assistenzhunde ausbildest? Oder hast du mindestens ein 14-tägiges Praktikum absolviert in einer Einrichtung für diese Erkrankung? Dann suche deine Nachweise, wie Arbeitsverträge, Arbeitszeugnisse und Referenzen zusammen. Denke aber daran, dass dieser Nachweis dann nur für die Assistenzhundeart gilt, die diese Erkrankung betrifft. Möchtest du etwa PTBS-Assistenzhunde, Warn- und Anzeigehunde für Diabetiker und Epileptiker und Mobilitätsassistenzhunde ausbilden, hast aber nur mit körperbehinderten Menschen gearbeitet, dann musst du die Nachweise zu den Erkrankungen PTBS, Diabetes und Epilepsie noch nachholen. Wie du mangelnde Nachweise nachholen kannst, findest du im nächsten Abschnitt.

·           Nachweis der Kenntnisse der Grundausbildung/Grunderziehung des Assistenzhundes: Hier musst du nachweisen, dass du über die erforderlichen Kenntnisse zur Grundausbildung verfügst. Wenn du angestellt gearbeitet hast, kannst du dies leicht über Arbeitszeugnisse nachweisen, wenn dort auch etwas zur Grundausbildung steht. Wenn du in einem Hundesport- oder Hundeausbildungsverein gearbeitet ist, nicht mit Assistenzhunden, und dort in der Grundausbildung der Welpen und Junghunde tätig warst, gelten auch diese Arbeitszeugnisse oder Referenzen.

Aber selbst, wenn keines der beiden zutrifft, kannst du das in der Regel leicht nachweisen. Du arbeitest bereits seit mindestens zwei Jahren, da wirst du schon einige Assistenzhunde in der Grundausbildung ausgebildet haben, richtig? Frage deine Kunden einfach, ob sie dir Referenzen schreiben über die Grundausbildung ihrer Hunde und belege diese durch Trainingspläne und Trainingsberichte zur Grundausbildung.

Wichtig ist, dass du dir mehrere Referenzen von Kunden einholst, aus denen hervorgeht, dass es sich um tatsächliche Kunden von dir handelt. Diese Kunden müssen notfalls auch beispielsweise per Telefon, E-Mail oder Adresse von der Zertifizierungsstelle kontaktiert werden können, um nachzufragen, ob die Referenz „echt“ ist. Eine Referenz sollte also immer Kontaktdaten des Ausstellers enthalten.

Falls du deine Kunden nicht fragen möchtest oder dir keiner Referenzen ausstellt, hast du die Möglichkeit deine Kenntnisse durch einen Kurs nachzuweisen, wie du im nächsten Abschnitt lesen wirst.

·           Nachweis der Pädagogik-Kenntnisse: Verfügst du über eine abgeschlossene Ausbildung oder ein abgeschlossenes Studium der Pädagogik, Didaktik, Psychologie oder Sozialen Arbeit? Dann benötigst du eine Kopie deines Abschlusszertifikats.

Oder hast du mindestens zwei Jahre in einem pädagogischen Beruf gearbeitet? Damit ist nicht deine Arbeit als Hundetrainer oder Assistenzhundetrainer gemeint, sondern vielmehr eine Arbeit etwa als Lehrer, Psychologe oder Sozialarbeiter. Dann kopiere deine Arbeitszeugnisse aus dieser Zeit oder Referenzen von deinem Arbeitgeber oder Kunden.

Eine weitere Möglichkeit, deine Pädagogik-Kenntnisse nachzuweisen, stellt ein Nachweis der Durchführung von Schulungen im Assistenzhundebereich dar. Verfügst du über Schulungsnachweise oder Bescheinigungen von Einarbeitungslehrgängen in der Fremdausbildung oder auch von Schulungen in der Selbstausbildung? Achte aber darauf, dass aus diesen Nachweisen zweifelsfrei hervorgeht, dass du die Fähigkeit besitzt, Fachwissen an den Assistenznehmer zu vermitteln sowie, dass du einen Stundenplan aufstellen kannst, der sowohl die praktischen als auch die theoretischen Aspekte berücksichtigt. Kannst du das belegen? Es reicht hier nicht einfach, nur zu schreiben, du hast von dann bis dann einen Einarbeitungslehrgang durchgeführt, auch der Kunde sollte dir bescheinigen, dass du die während der Schulung folgende Themen erfolgreich angewandt hast: Grundkenntnisse der Pädagogik; didaktische und methodische Grundlagen; Fähigkeit Fachwissen an Dritte weiterzuvermitteln; Fähigkeit einen Stundenplan zu erstellen.

Verfügst du über keinen Nachweis oder bist dir unsicher, ob du den Schulungsnachweis einhalten kannst? Dann kannst du einen Weiterbildungskurs zu Pädagogik besuchen, wie du im nächsten Abschnitt lesen wirst.

 

Folgende Kurse musst du belegen:

·         Erste-Hilfe-Kurs Hund: mindestens 4 Zeitstunden (Präsenzunterricht). Falls du einen solchen Kurs bereits vor einigen Jahren absolviert hast und er diese Mindestanforderungen erfüllt, gilt dein Zertifikat selbstverständlich und du musst den Kurs vor der Zertifizierung nicht wiederholen.

·         Erste-Hilfe-Kurs für Menschen: mindestens 1 Tag (Präsenzunterricht). Hast du vielleicht noch das Zertifikat von deinem Kurs für deinen Führerschein? Denn ein Erste-Hilfe-Kurs in der Regel lebenslang gültig ist. Falls du wie ich bist und das Zertifikat nicht mehr aufgehoben hast, schließlich ist der Führerschein schon so lange her, bieten inzwischen viele namhafte Anbieter, wie DRK und Johanniter, in so gut wieder jeder kleinen und großen Stadt günstig Kurse an. Du kannst einfach den Kurs für Führerscheinanwärter besuchen, achte nur darauf, dass der Schein auch für einen Führerschein gültig wäre, also mindestens 1 Tag lang Präsenzunterricht.

·         Relevante Erkrankungen der jeweiligen Assistenzhundearten (falls du diese nicht über Berufserfahrung, Ausbildung oder Praktikum nachweisen kannst): mindestens 20 Zeitstunden als Weiterbildung/Seminar pro Assistenzhundekategorie. Konkret bedeutet dies, wenn du beispielsweise PSB-Assistenzhunde ausbilden möchtest, dass du eine Weiterbildung zu den relevanten Erkrankungen, mit denen du arbeitest, besuchst, also etwa zu Autismus und PTBS. Entscheidend ist hier, dies ist keine Weiterbildung zum Assistenzhundetraining, die du benötigst! Weiterbildungen, die du zu PTBS-Assistenzhunden und Autismushunden besuchst hast, zählen hier nicht für diesen Nachweis. Denn dort hast du das Training der Hunde gelernt. Bei diesem Weiterbildungsnachweis geht es aber darum, dass du bei einem Präsenzseminar von mindestens 20 Zeitstunden zu den Erkrankungen warst, also dort, wo dir etwa medizinisches Fachpersonal Wissen zu der Erkrankung vermittelt hat – nicht Wissen zu Assistenzhunden. Es ist wichtig, dass du das nicht verwechselst, damit dir dann am Ende nicht der Schein für die Erkrankungsweiterbildung fehlt.  

·         Pädagogik (falls du keinen Berufs-, Ausbildungs- oder Schulungsnachweis der Pädagogik-Kenntnisse hast):

Das Pädagogik-Seminar muss mindestens 15 Zeitstunden im Präsenzunterricht umfassen und sollte von einer pädagogischen Fachkraft gehalten werden. Achte aber auf den Inhalt des Seminars, denn nur ein Pädagogik-Seminar zu einem beliebigen Thema hilft dir nicht weiter. Das Seminar sollte mindestens die folgenden Themen beinhalten: Grundkenntnisse der Pädagogik; didaktische und methodische Grundlagen; Fähigkeit Fachwissen an Dritte weiterzuvermitteln; Fähigkeit einen Stundenplan zu erstellen.

 

 

Zusätzlich vor der Zertifizierung

·         Falls noch nicht vorhanden, Berufsversicherung abschließen

·        wenn du Signalhunde ausbilden möchtest, musst du noch einen Gebärdensprachenkurs an einer Sprachschule, Hochschule oder VHS, mit dem Abschluss mindestens A2, absolvieren.

 

Was musst du gleichzeitig mit deinem Antrag zusätzlich einreichen bei der Zertifizierungsstelle?

·         Kopie einer Genehmigung nach § 11 TschG oder falls du hiervon befreit bist, etwa weil du bisher ehrenamtlich gearbeitet hast und weiterhin ehrenamtlich arbeiten wirst, einen Nachweis über die Befreiung oder einen Nachweis über deine mindestens zweijährige (ehrenamtliche) Tätigkeit (als Hundetrainer oder Assistenzhundetrainer).

·         Gewerbeanmeldung kopieren

·         Eigenerklärung schreiben, dass bei der Ausbildung den Bedürfnissen des Hundes bestmöglich Rechnung getragen wird, dass keine tierschutzwidrigen Mittel und Methoden eingesetzt werden, dass der Hund nicht in Angst versetzt, oder erschreckt wird, während der Ausbildung und dass Erkenntnisse über das Verhalten von Hunden sowie über artgemäße Mittel und Methoden des Hundetrainings handlungsleitend sind.

·         Beschäftigst du Mitarbeiter, die nicht selbst über eine Genehmigung nach § 11 TschG verfügen, eine Eigenerklärung, dass keine Sanktionen wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz oder Tierseuchengesetz verhängt worden und kein gerichtliches Ermittlungsverfahren wegen solcher Verstöße läuft.

·         Erweitertes Führungszeugnis beantragen, gemäß § 30a BZRG, das zum Zeitpunkt der Einreichung aller Unterlagen bei der Zertifizierungsstelle maximal 3 Monate alt ist.

·         Falls dies auf die Ausbildungsstätte zutrifft (Info: trifft auf die meisten Assistenzhundetrainer nicht zu), Kopie vom Eintrag ins Handelsregister oder Vereinsregister machen.

·         Eigenerklärung schreiben, dass keine Liquidität oder kein Insolvenzverfahren eröffnet ist

·         Beispiele des barrierefreien Schulungsmaterials (Barrierefreiheit abhängig von der Assistenzhundeart)

·         Eigenerklärung schreiben, ob Fremdausbildung oder Selbstausbildung durchgeführt werden soll oder beides

·         Eigenerklärung schreiben, welche Assistenzhundearten/Assistenzhundekategorien ausgebildet werden

·         Schriftliches Ausbildungskonzept, in dem die Ausbildungsinhalte und Methodik ersichtlich sind

·         Nachweis, dass eine Nachbetreuung deiner Teams angeboten wird, z. B. Beratung bei Problemen auch nach der Ausbildung/Teamprüfung und Überprüfung der Standards (Nachkontrollen)

·         Fragebogen für die Kunden vorbereiten, der die Ausbildungsqualität und Zufriedenheit abfragt, als Teil des Systems der Qualitätssicherung

·         Bei Mitarbeitern, Eigenerklärung schreiben, dass die Mitarbeiter über die erforderliche Sachkunde verfügen, um Assistenzhunde und deren Halter anzuleiten

 

Falls du (auch) die Fremdausbildung anbietest, benötigst du noch Folgendes:
(dies brauchst du nicht, wenn du nur Selbstausbildung anbietest)

·         Hundebestandsbuch

·         Genehmigung nach § 11 muss explizit auch für die Fremdausbildung beantragt worden sein

·         Grundriss und aktuelle Fotos des barrierefreien Zugangs zu Schulungsräumlichkeiten und z. B. vom barrierefreien WC (abhängig von Assistenzhundeart) oder

·         Angabe von Nutzungsmöglichkeiten barrierefreier Räume und WCs in der unmittelbaren Nachbarschaft

 


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